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| Gothic - Gilden Du willst einer Gilde beitreten oder selbst eine gründen? Hier bist du richtig! |
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#5041 |
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Supermoderator a.D.
![]() ![]() ![]() ![]() Join Date: Dec 2002
Location: Bielefeld
Age: 28
Posts: 2,507
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&n bsp; N
Satzung der Bruderschaft der Wissenden 1. Die Ziele Die Bruderschaft der Wissenden ist eine freiwillige Vereinigung gleichgesinnter Teilnehmer des JoWooD-Forums. Ziel der Bruderschaft ist es, Leuten zu helfen, die Probleme mit dem Spiel haben, das Forum mit guten Beiträgen zu bereichern und das Wissen über Gothic und Gothic II zu mehren. Mitglieder der Bruderschaft der Wissenden sind freundlich, kompetent und hilfsbereit, und sie belasten das Forum nicht übergebühr mit sinnlosem Spam. 2. Die Struktur Es gibt drei Ränge in der Bruderschaft der Wissenden: Die Novizen, die Wissenden und die Wartenden. Drei Mitglieder der Wissenden bilden den Hohen Rat, welcher nur in besonderen "Ausnahmefällen" eingreift (siehe: Der Hoher Rat). Das Beschlussorgan der Bruderschaft der Wissenden bildet die Gemeinschaft der Wissenden. Entscheidungen werden in Einstimmigkeit getroffen. Sollten zwei oder mehr Wissende gegen eine Entscheidung stimmen und überzeugende Gründe vorlegen, so ist die Entscheidung (Aufnahme eines Novizen, Beförderung eines Novizen zu einem Wissenden oder Änderung der Bruderschaftssatzung) abgelehnt ! Novizen und Wissende haben jeweils ihr eigenes Siegel. Wartende haben kein Siegel. 3. Der Novizenrang 3.a Allgemeines Jeder Teilnehmer des Forums, der mit sich mit den Zielen der Bruderschaft identifiziert und die Bedingungen für eine Aufnahme erfüllt, kann der Bruderschaft als Novize beitreten. Voraussetzung dafür ist, dass er durch sein bisheriges Verhalten im Forum positiv aufgefallen ist. Ein Anwärter auf den Novizenrang muss einen Wissenden der Bruderschaft von seinen Qualitäten überzeugen, so dass der Wissende die Rolle des Lehrers für ihn übernimmt und für ihn bürgt. Jeder Wissende kann zu einem Zeitpunkt nur einen Schüler haben. Über die Aufnahme eines Novizen entscheidet die Gemeinschaft der Wissenden in Einstimmigkeit. Sollten zwei oder mehr Wissende gegen die Aufnahme stimmen und überzeugende Gründe vorlegen, so ist der Antrag auf eine Aufnahme abgelehnt. 3.b Bruderschaftswechsel Der Bruderschaft der Wissenden kann nur beitreten, wer zum Zeitpunkt des Beitrittes mindestens 14 volle Tage lang nicht Mitglied einer anderen Bruderschaft gewesen ist. War der Beitrittswillige zuvor Mitglied einer anderen Bruderschaft, so hat er den Zeitpunkt seines Austrittes durch den Nachweis eines offiziellen Abschiedsposts im Thread seiner ehemaligen Bruderschaft zu dokumentieren. Als Zeitpunkt des Austritts gilt die Zeit, zu der dieser Abschiedspost veröffentlicht worden ist. Sollte der Verdacht bestehen, dass der Beitrittswillige noch nach seinem Abschiedspost seine Mitgliedschaft in der anderen Bruderschaft nicht vollständig und in jeder Beziehung beendet hatte, können die Wissenden die Anerkennung eines Abschiedsposts als Austrittsnachweis verweigern. 3.c Wartende Tritt ein Novize ohne Entschuldigung länger als einen Kalendermonat nicht mehr aktiv im Forum auf, so verliert er seinen Platz als Schüler eines Wissenden der Bruderschaft der Wissenden und wird in den Rang eines Wartenden versetzt. Kehrt ein Wartender wieder ins Forum zurück, so darf er erst wieder den Rang eines Novizen einnehmen, wenn er abermals einen Wissenden findet, der ihn als seinen Schüler annimmt. Die Gemeinschaft der Wissenden beschließt erneut über seine Aufnahme. Sollten zwei oder mehr Wissende gegen die Aufnahme stimmen und überzeugende Gründe vorlegen, so ist der Antrag auf eine Aufnahme abgelehnt. 4. Der Rang der Wissenden 4.a Allgemeines Jeder Teilnehmer des Forums, der über ausreichende Zeit hinweg Novize der Bruderschaft gewesen ist, kann in den Rang eines Wissenden aufsteigen. Voraussetzung dafür ist, dass er sich durch sein Wirken um das Forum verdient gemacht hat. Dies hat der Anwärter auf den Rang eines Wissenden nachzuweisen durch ein "Meisterstück", ein von ihm im Forum publiziertes, hochwertiges Diskussionsthema. Die Gemeinschaft der Wissenden entscheidet in Einstimmigkeit, ob ein Anwärter in den Rang eines Wissenden aufgenommen werden kann. Sollten zwei oder mehr Wissende gegen diese Entscheidung stimmen und überzeugende Gründe vorlegen, so ist der Antrag auf eine Beförderung abgelehnt. 4.b Aufgaben a)Entscheidung über die Aufnahmen eines neuen Novizen. b)Entscheidung über die Beförderung eines Novizen in den Stand der Wissenden. c)Entscheidung über eine Satzungsänderung. Diese Entscheidungen werden in Einstimmigkeit und innerhalb einer bestimmten Frist getroffen (siehe: Der Hoher Rat). Sollten 2 oder mehr Wissende gegen diese Entscheidung stimmen und überzeugende Gründe vorlegen, so ist der Antrag auf eine Beförderung abgelehnt. 5. Der Hohe Rat Den Hohen Rat bilden 3 Mitglieder der Wissenden. Der Hohe Rat greift nur in Ausnahmefällen in den geregelten Ablauf ein. Ausnahmefälle sind "unlösbare" Meinungsverschiedenheiten bei der Aufnahme oder Beförderung eines Novizen bzw. bei einer Satzungsänderung. Desweiteren unterrichtet der Hohe Rat alle Wissenden per eMail, wenn ihre Stimme bei einer Entscheidungsfindung gefragt ist. Sowohl in dieser eMail, als auch im Bruderschaftsthread wird ein Stichtag festgelegt. Falls ein(e) Wissende(r) bis dahin seine Stimme nicht abgegeben hat, wird die jeweilige Entscheidung ohne ihn getroffen. 6. Ausschluss aus der Bruderschaft 6.a Verweis wegen Fehlverhaltens Mitglieder der Bruderschaft der Wissenden, die gegen die Satzung verstoßen oder dem Ruf der Bruderschaft Schaden zufügen, können nach einer Verwarnung auf Entschluss der Gemeinschaft der Wissenden der Bruderschaft verwiesen werden. 6.b Einzigkeitsgebot Es ist den Mitgliedern der Bruderschaft der Wissenden nicht gestattet, neben ihrer Mitgliedschaft in der Bruderschaft der Wissenden zusätzlich einer anderen Neben- oder Hauptgilde aktiv zu sein, die einen zur Bruderschaft der Wissenden konkurrierenden Charakter hat. 7. Die Gültigkeit dieser Satzung Diese Satzung gilt für alle Mitglieder der Bruderschaft der Wissenden. Über Änderungen dieser Satzung entscheidet die Gemeinschaft der Wissenden einstimmig. Sollten mindestens 2 Wissende gegen diese Entscheidung stimmen und überzeugende Gründe vorlegen, so ist der Antrag auf eine Satzungsänderung abgelehnt. Lang lebe die Bruderschaft! Die Wissenden &n bsp; N [Link auf diesen Post] Last edited by sLs-darK : 05-10-2003 at 18:20 |
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#5042 |
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Supermoderator a.D.
![]() ![]() ![]() ![]() Join Date: Dec 2002
Location: Bielefeld
Age: 28
Posts: 2,507
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So die neue Satzung ist also da.
![]() Ich hoffe da ist nun alles so, wie allgemein gewollt. Dann bitte ich euch mir eure Email-Addressen mitzuteilen, damit wir bald fröhlich anfangen können mit der Abstimmerei. ![]() Außerdem hoffe ich auf rege Beteiligung. ![]() Schönen Wochenanfang, darK |
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#5043 |
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Registered User
![]() ![]() Join Date: Sep 2003
Age: 21
Posts: 537
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hallo wissende hier?möchte beitretten
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#5044 | |
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sorry, aber auf mich höhren die nicht. Ich versuchs aber mal
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#5046 | |
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Registered User
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![]() Also ich habe dein Meisterstück gesehen und als einen sehr guten Ansatz empfunden. Allerdings enthält es (leider) noch einige Fehler und Lücken. Wenn du diese ausbesserst und das MS ergänzt sehe ich keinerlei Probleme. ![]() LG, Shaddy Lang' lebe die Bruderschaft! |
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#5047 |
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Amateurkriminologe
![]() ![]() Join Date: Mar 2003
Location: Sinzig (Rhein)
Posts: 772
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Hallo zusammen,
es gibt, wie ich finde, gute News bezüglich des kleinen Streits zwischen Kundesbanzler und mir: der Streit ist nämlich beigelegt Wie kommt's? Wir haben uns ein bisschen per PN ausgetauscht, und dabei habe ich festgestellt, dass ich Kundesbanzler zu Unrecht eine "boshafte Taktik" im Kommunikationsverhalten unterstellt hatte. Ich bin sehr froh, dass ich mich geirrt habe. Denn es war weniger der seinerzeit in meinen Ohren nicht so überschäumend diplomatisch klingende Ton und schon gar nicht der Inhalt von Banzlers Beiträgen, sondern vor allem diese vermeintlich "planvoll provokante Vorgehensweise", die mich entrüstet hatte. Meine Vorbehalte gegenüber Kundesbanzler sind nunmehr gegenstandslos.@Kundesbanzler: Ich bitte Dich hiermit um Entschuldigung, dass ich Dich falsch eingeschätzt und Dir fälschlicherweise ein verwerfliches Verhalten unterstellt hatte. Gruß, van Dusen |
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#5048 | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Join Date: Jan 2003
Location: am Lagerfeuer im Wald
Age: 39
Posts: 4,256
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Re: Streit Banzler vs. Dusen... ist Geschichte
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Meine e-mail Adresse: nachti011@gmx.net @alle Mitglieder in der BdW: Was ist mit der Beförderung von van Dusen zum Wissenden (Gelehrten)? |
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#5049 |
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§_._._-_._^_._-_._._§
![]() ![]() ![]() Join Date: Nov 2002
Posts: 1,710
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@dusen:
*gerührt sei* Und ich bitte dich um Entschuldigung, dass ich direkt so harsch reagiert habe. ![]() Jetzt aber genug der netten Worte; wenden wir uns wieder dem Ernst des Lebens zu. ![]() @nachti: Nichts gegen meinen "nicht so überschäumend diplomatisch klingende Ton"!
Last edited by Kundesbanzler : 05-10-2003 at 19:01 |
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#5050 | |
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In- und Ausländer
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#5051 | |
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User
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#5053 |
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Registered User
![]() ![]() Join Date: Feb 2003
Posts: 843
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happy böasdei frokhanda!
Ich muss meine Mail ja als nichtgelehrter nicht abgeben oder? |
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#5054 | |
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Moderator
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Join Date: Jan 2003
Location: access denied
Posts: 7,901
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#5055 | |
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Registered User
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![]() "Nur" die Wissenden. ![]() LG, Shaddy |
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